Was bedeutet Anerkennung eines Abschlusses in Deutschland?▾
Anerkennung bedeutet, dass eine zuständige Stelle einen ausländischen Abschluss mit einem deutschen Referenzberuf vergleicht und in einem Bescheid feststellt, ob beide gleichwertig sind. Bewertet wird ein Abschluss, keine Person und die Entscheidung ist von Aufenthalt und Beschäftigung getrennt.
Wer entscheidet über die Anerkennung meines Abschlusses?▾
Es gibt keine einzelne Stelle. Welche zuständig ist, folgt aus Beruf und Abschlussart: bei vielen Berufsabschlüssen die Kammern, bei reglementierten Berufen die Berufsbehörden der Länder, bei Hochschulabschlüssen die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Welche Stelle im Einzelfall zuständig ist, muss vor einem Antrag geklärt werden.
Was unterscheidet Zeugnisbewertung und berufliche Anerkennung?▾
Die Zeugnisbewertung ist ein amtliches Dokument der ZAB, das einen ausländischen Hochschulabschluss mit einem Abschluss im deutschen Bildungssystem vergleicht; sie lässt sich gegenüber Behörden, Botschaften und Arbeitgebern verwenden. Die berufliche Anerkennung ist ein Bescheid darüber, ob ein Abschluss den Zugang zu einem bestimmten Beruf eröffnet. Das eine beschreibt einen Abschluss, das andere eröffnet Zugang.
Gilt ein Eintrag in Anabin schon als Anerkennung?▾
Nein. Anabin ist ein Informationsportal im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK), das Institutionen und Abschlüsse einordnet. Eine Einordnung ist Information, kein Bescheid. Anabin erhebt zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ein Abschluss kann also fehlen.
Was bedeutet der Status H+ bei einer Hochschule?▾
Ausländische Hochschulabschlüsse können in Deutschland in der Regel nur anerkannt werden, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Institution erworben wurden. Diese Institutionen tragen in der Datenbank Anabin den Status H+. Für Abschlüsse aus manchen Staaten gelten weitere Kriterien.
Können auch Berufsabschlüsse anerkannt werden?▾
Ja. Das Anerkennungsgesetz des Bundes hat einen allgemeinen Anspruch geschaffen, einen ausländischen Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit einem vergleichbaren deutschen Abschluss prüfen zu lassen, auch in nicht reglementierten Berufen. Voraussetzung ist ein formaler Abschluss; nachgewiesene Berufserfahrung allein begründet den Anspruch nicht.
Kann ich die Anerkennung schon aus dem Ausland beantragen?▾
Anträge können aus dem Ausland gestellt werden. Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus bestimmen den Anspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung nicht. Welche Unterlagen in welcher Form nötig sind, legt die zuständige Stelle fest.
Was bedeutet teilweise Gleichwertigkeit?▾
Teilweise Gleichwertigkeit bedeutet, dass die zuständige Stelle wesentliche Unterschiede zwischen dem ausländischen Abschluss und dem deutschen Referenzberuf festgestellt hat. In reglementierten Berufen muss der Bescheid zusätzlich benennen, mit welchen Maßnahmen sich diese Unterschiede ausgleichen lassen.
Was sind Ausgleichsmaßnahmen?▾
Ausgleichsmaßnahmen sind die Wege, auf denen im Bescheid festgestellte wesentliche Unterschiede geschlossen werden können, etwa Weiterbildung, Zusatzqualifikation oder nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung. Welche Maßnahmen infrage kommen, steht im Bescheid selbst.
Erhalte ich mit der Gleichwertigkeit einen deutschen Abschluss?▾
Nein. Die Gleichwertigkeitsbescheinigung verleiht für ihren Zweck dieselben Berechtigungen wie ein deutsches Prüfungszeugnis, ein deutscher Berufsabschluss wird damit aber nicht zuerkannt.
Was passiert, wenn mein Abschluss nicht vergleichbar ist?▾
Ist ein Abschluss nicht im Wesentlichen vergleichbar und werden die Unterschiede nicht durch nachgewiesene Zusatzqualifikationen ausgeglichen, lehnt die zuständige Stelle den Antrag durch Bescheid ab. Der Bescheid benennt die Unterschiede, das ist der Ausgangspunkt für eine Qualifizierungsmaßnahme oder einen anderen Zielberuf.
Brauche ich Anerkennung, wenn mein Arbeitgeber nicht danach fragt?▾
In reglementierten Berufen ist die Anerkennung eine rechtliche Voraussetzung der Berufsausübung, unabhängig vom Arbeitgeber. In nicht reglementierten Berufen besteht diese Voraussetzung nicht; eine Bewertung kann einen ausländischen Abschluss für Arbeitgeber trotzdem lesbar machen und einzelne Aufenthaltswege verlangen den Nachweis eines vergleichbaren Abschlusses.
Hängt die Anerkennung von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus ab?▾
Der Anspruch auf Prüfung eines Abschlusses hängt nicht von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus ab. Davon abhängig sind die aufenthaltsrechtlichen Regeln für Einreise und Arbeit; darüber entscheidet eine andere Behörde in einem eigenen Verfahren.
Kann ich mehrere Abschlüsse prüfen lassen?▾
Eine Prüfung bezieht sich immer auf einen ausländischen Abschluss und einen deutschen Referenzberuf. Sind mehrere Abschlüsse relevant, wird jeder in einem eigenen Verfahren geprüft; der Zielberuf bestimmt, welcher zuerst geprüft wird.