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Anerkennung

Anerkennung deines Abschlusses in Deutschland

Was Anerkennung ist, wovon sie abhängt, wer entscheidet und welche Bescheide es gibt. Diese Seite erklärt den Begriff; sie bewertet keinen Einzelfall.

Was diese Seite beantwortet

  1. 01Was ein Anerkennungsbescheid tatsächlich prüft.
  2. 02In welchen Konstellationen Anerkennung verpflichtend ist.
  3. 03Welche Stellen entscheiden und worüber.
  4. 04Welche Bescheide es gibt und was aus jedem folgt.

Kurz gesagt

Anerkennung bedeutet, dass eine zuständige Stelle deinen ausländischen Abschluss mit einem deutschen Referenzberuf vergleicht und in einem Bescheid feststellt, ob beide gleichwertig sind. Ob dieser Bescheid nötig ist, hängt von dem Beruf ab, in dem du arbeiten willst, nicht von dem Land, aus dem dein Zeugnis stammt. Geprüft werden Inhalt und Dauer deiner Ausbildung sowie nachgewiesene Berufserfahrung. Bewertet wirst nicht du als Person und über Einreise oder Aufenthalt wird dabei nicht entschieden.

Wo dieses Thema im Gesamtprozess liegt

  1. Beruf

  2. Qualifikation

  3. Anerkennung

    Du bist hier

  4. Sprache

  5. Arbeitgeber

  6. Visum

  7. Ankunft

  8. Beschäftigung

Dieselbe Landkarte auf jeder Seite dieses Clusters. Ab Station sechs gestrichelt: Die Vorbereitung endet dort, wo ein Antrag gestellt werden kann. Zum gesamten Weg.

Warum Deutschland ausländische Abschlüsse überhaupt prüft

Anerkennung gibt es, weil Abschlüsse über ihren Titel nicht vergleichbar sind. Dafür wurde ein Verfahren geschaffen, das sie inhaltlich vergleichbar macht, mit einem Rechtsanspruch dahinter.

Ein Rechtsanspruch, kein Entgegenkommen

Das Anerkennungsgesetz des Bundes gibt Personen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss das Recht, die Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden deutschen Abschluss prüfen zu lassen. Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus berühren diesen Anspruch nicht und Anträge können auch aus dem Ausland gestellt werden.

Vergleich über den Inhalt

Die zuständige Stelle prüft, ob zwischen der ausländischen Ausbildung und dem deutschen Referenzberuf wesentliche Unterschiede in Inhalt oder Dauer bestehen. Nachgewiesene Berufserfahrung und weitere Qualifikationen werden dabei berücksichtigt.

Geschützte Berufe brauchen Sicherheit

Bei reglementierten Berufen hängt der Zugang am Berufsrecht, rund sechzig bundesrechtliche Gesetze und Verordnungen, dazu die Landesgesetze für die Berufe in ihrer Zuständigkeit. Die Anerkennung ist der Weg, diese Anforderung zu erfüllen.

Arbeitgeber brauchen einen Bezugspunkt

Außerhalb reglementierter Berufe ist eine Bewertung keine Voraussetzung für die Arbeit. Sie bleibt sinnvoll, weil sie einen ausländischen Abschluss in einen Bezugspunkt übersetzt, den ein Arbeitgeber in Deutschland einordnen kann.

Quellen: Anerkennungsgesetz des Bundes (BQFG) in der Darstellung der IHK FOSA und des Portals „Anerkennung in Deutschland“; Umfang des Berufsrechts nach dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Wovon die Anerkennung abhängt

Vier Konstellationen beschreiben, wie die Anerkennungspflicht entsteht. Diese Seite sagt nicht, welche für dich gilt, das ergibt sich aus deinem Profil.

Konstellation 01

Reglementierter Beruf

In reglementierten Berufen ist die Anerkennung Voraussetzung für die Berufsausübung. Ohne Bescheid der zuständigen Stelle darf der Beruf nicht ausgeübt werden.

Konstellation 02

Nicht reglementierter Beruf

In nicht reglementierten Berufen ist die Anerkennung rechtlich nicht zwingend. Eine Gleichwertigkeitsprüfung kann trotzdem beantragt werden und steht als Nachweis zur Verfügung.

Konstellation 03

Anforderung des Arbeitgebers

Unabhängig vom Berufsrecht kann ein Arbeitgeber eine Bewertung des ausländischen Abschlusses verlangen. Auch einzelne Aufenthaltswege setzen den Nachweis eines vergleichbaren Abschlusses voraus.

Konstellation 04

Ein Bescheid liegt bereits vor

Liegt zu demselben Abschluss und demselben Referenzberuf bereits ein Bescheid vor, wird dafür kein zweites Verfahren geführt.

Welche Konstellation für dich gilt, hängt von deinem Zielberuf, deinem Abschluss und deinem geplanten Aufenthaltsweg ab. Der Process Check ordnet diese Faktoren an einer Stelle.

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Der Anerkennungsablauf im Überblick

Ein Unterablauf von Station 3 des Gesamtprozesses. Fünf Stationen, je ein Satz. Wie das Verfahren konkret abläuft. Schritte, Beteiligte, Nachreichungen, gehört auf die Seite Anerkennungsverfahren.

  1. 01 · Qualifikation

    Zuerst wird eingeordnet, was du mitbringst: ein Hochschulabschluss oder ein Berufsabschluss.

    Beides läuft über unterschiedliche Verfahren und unterschiedliche Stellen. Diese Einordnung entscheidet, welcher Weg überhaupt infrage kommt.

  2. 02 · Anerkennungsprüfung

    Der Zielberuf entscheidet, ob eine Anerkennung Voraussetzung für die Ausübung ist oder freiwillig bleibt.

    Reglementierter Beruf: ohne Bescheid keine Ausübung. Nicht reglementiert: Der Arbeitgeber bewertet, eine Anerkennung kann trotzdem nützen.

  3. 03 · Zuständige Stelle

    Beruf, Abschlussart und teilweise das Bundesland führen zu genau einer Stelle, die den Fall bearbeitet.

    Eine zentrale Behörde gibt es nicht. Die Zuständigkeit gehört zum Verfahren, sie ist keine Formalie davor.

  4. 04 · Prüfung

    Die Stelle vergleicht Inhalte, Dauer und Praxisanteil deiner Ausbildung mit dem deutschen Referenzberuf.

    Geprüft wird die Ausbildung, nicht die Person. Was fehlt, wird als wesentlicher Unterschied benannt, das ist noch keine Ablehnung.

  5. 05 · Anerkennungsbescheid

    Am Ende steht ein schriftlicher Bescheid: volle Gleichwertigkeit, teilweise Gleichwertigkeit mit benannten Unterschieden oder keine.

    Bei teilweiser Gleichwertigkeit benennt der Bescheid, was eine Ausgleichsmaßnahme schließen kann. Hier endet der Anerkennungsablauf.

  6. Außerhalb dieses Ablaufs

    Was auf einen Bescheid folgt. Visum, Aufenthalt, Beschäftigung, entscheiden andere Stellen nach eigenem Recht.

    Ein Bescheid ist dort eine Voraussetzung, kein zugesichertes Ergebnis.

Vier Dinge, die „Anerkennung“ genannt werden

Der Begriff umfasst vier verschiedene Verfahren mit unterschiedlichem Zweck und unterschiedlichen Stellen. Ihre Verwechslung ist der häufigste Grund, warum ein Antrag an der falschen Stelle landet.

Berufliche Anerkennung

Ein Bescheid darüber, ob ein ausländischer Abschluss einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist, bezogen auf einen bestimmten Beruf. In reglementierten Berufen eröffnet er den Zugang.

Zeugnisbewertung der ZAB

Ein amtliches Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), das einen ausländischen Hochschulabschluss mit einem Abschluss im deutschen Bildungssystem vergleicht. Es lässt sich gegenüber Behörden, Botschaften und Arbeitgebern verwenden, eine berufliche Anerkennung ist es nicht.

Einordnung in Anabin

Ein Informationsportal, das Institutionen und Abschlüsse führt. Dort lässt sich der Status einer Institution nachschlagen, etwa H+. Ein Eintrag ist Information, kein Bescheid und die Datenbank erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Kein Verfahren erforderlich

In nicht reglementierten Berufen ist Arbeit ohne all das möglich. Ob eine Bewertung trotzdem sinnvoll ist, hängt vom Arbeitgeber und vom Aufenthaltsweg ab.

Quellen: ZAB – Zeugnisbewertung; Anabin-Rechercheanleitung zu H+; KMK zur Rolle der ZAB.

Wer worüber entscheidet

Es gibt nicht die eine Anerkennungsstelle. Die Zuständigkeit folgt aus Beruf und Abschlussart. Dieser Abschnitt nennt die Stellen und ihre Aufgaben; er sagt nicht, welche im Einzelfall zuständig ist.

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

Eine gemeinsame Einrichtung der Länder innerhalb der KMK und die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen, schulisch, beruflich und hochschulisch. Sie stellt die Zeugnisbewertung aus und speist ihre Ergebnisse in Anabin ein.

Kammern

Für viele Berufsabschlüsse in ihrem Bereich prüfen die Kammern die Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf. Für Abschlüsse im Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammern handelt die IHK FOSA zentral.

Landesbehörden der reglementierten Berufe

Bei reglementierten Berufen in Länderzuständigkeit, etwa Lehrberufe, Ingenieurwesen, Architektur und soziale Berufe, entscheidet die zuständige Behörde eines Bundeslandes nach dem geltenden Berufsrecht.

Stellen nach bundesrechtlichem Berufsrecht

Gesundheitsberufe und weitere bundesrechtlich geregelte Berufe werden nach eigenen Berufsgesetzen entschieden, die dem allgemeinen Anerkennungsgesetz vorgehen.

Quellen: KMK – Bewertung ausländischer Qualifikationen; IHK FOSA; Vorrang des Berufsrechts nach dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Woraus eine Anerkennungsakte besteht

Die genaue Liste legt die zuständige Stelle fest; sie unterscheidet sich nach Beruf und Ausbildungsland. Diese Kategorien kehren wieder.

Abschlusszeugnis

Das Abschlusszeugnis der Ausbildung, die verglichen werden soll, in der Form, die die empfangende Stelle verlangt.

Ausbildungsinhalte

Notenübersichten, Lehrpläne und Stundentafeln. Sie tragen den Vergleich, weil die Prüfung Inhalt und Dauer betrifft.

Berufserfahrung

Arbeitszeugnisse und Tätigkeitsbeschreibungen. Relevant dort, wo Unterschiede durch nachgewiesene Erfahrung ausgeglichen werden können.

Identität und Erklärungen

Identitätsnachweis und, je nach Verfahren, eine Erklärung zu früheren Anträgen zum selben Abschluss.

Übersetzungen und beglaubigte Kopien

Viele Stellen verlangen sie in einer festgelegten Form. Weil die Anforderungen je Stelle abweichen, steht die Klärung der Stelle davor.

Dokumente für Anerkennung und Visum

Welche Bescheide eine Stelle erteilen kann

Fünf Bescheidarten, beschrieben in der Reihenfolge des Verfahrens, ohne Rangfolge und ohne Aussage darüber, wie häufig sie vorkommen. Jede hat einen Folgeschritt.

Volle Gleichwertigkeit

Es wurden keine wesentlichen Unterschiede festgestellt. Die Bescheinigung verleiht dieselben Berechtigungen wie ein deutsches Prüfungszeugnis, ein deutscher Berufsabschluss wird damit nicht zuerkannt.

Folgeschritt: Der Bescheid geht in die Antragsakte für den Aufenthaltsweg.

Teilweise Gleichwertigkeit

Es wurden wesentliche Unterschiede festgestellt. In reglementierten Berufen muss der Bescheid angeben, durch welche Maßnahmen sie ausgeglichen werden können.

Folgeschritt: Die benannten Unterschiede als Arbeitsplan lesen und prüfen, welcher Aufenthaltsweg eine Qualifizierungsmaßnahme abdeckt.

Ausgleichsmaßnahme erforderlich

Unterschiede lassen sich durch Weiterbildung, Zusatzqualifikation oder nachgewiesene einschlägige Erfahrung schließen, wie im Bescheid ausgeführt.

Folgeschritt: Die Maßnahme und die daraus entstehenden Nachweise organisieren, bevor erneut eingereicht wird.

Kein Verfahren notwendig

Der Zielberuf ist nicht reglementiert; für die Arbeit darin ist kein Bescheid erforderlich.

Folgeschritt: Eine Bewertung als Nachweis für Arbeitgeber und Aufenthaltsweg in Betracht ziehen.

Ablehnung

Der Abschluss ist nicht im Wesentlichen vergleichbar und die Unterschiede wurden nicht durch nachgewiesene Zusatzqualifikationen ausgeglichen. Der Bescheid benennt diese Unterschiede.

Folgeschritt: Die benannten Unterschiede nutzen, um eine Qualifizierungsmaßnahme oder einen anderen deutschen Zielberuf zu prüfen.

Quellen: Bescheidarten und Ausgleichsmaßnahmen nach der IHK Aachen zum BQFG-Verfahren und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Wie ein Bescheid auf den Aufenthaltsweg wirkt

Anerkennung und Aufenthalt sind zwei getrennte Verfahren, über die verschiedene Behörden entscheiden. An einer Stelle berühren sie sich: Mehrere Aufenthaltswege verlangen den Nachweis, dass ein Abschluss mit einem deutschen vergleichbar ist, eine Zeugnisbewertung kann diesen Nachweis erbringen.

Ein Anerkennungsbescheid eröffnet daher keine Einreise, er kann aber bestimmen, welche Wege offenstehen und ein Teilbescheid kann auf einen Weg verweisen, dessen Zweck das Nachholen des fehlenden Teils ist.

Wie proceda einen Anerkennungsfall begleitet

proceda ordnet den Abschluss ein, weist auf die zutreffende Verfahrensart hin, führt die Dokumente in der Form, die jede Stelle verlangt, bringt die Schritte so in Reihenfolge, dass abhängige nicht zu früh beginnen und zeigt, was bis zur Antragsreife offen ist.

proceda entscheidet nicht über Anerkennung, ist keine Anerkennungsstelle, reicht keine Anträge für dich ein und leistet keine Rechtsberatung. Es entscheiden die zuständigen Stellen.

Module der Plattform

Diploma Check

Ordnet ein, wie dein Abschluss und die ausstellende Institution geführt werden und ob die Anerkennung für deinen Zielberuf relevant ist.

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Process Check

Ordnet deine Profildaten und zeigt, welcher Verfahrensweg für deine Situation strukturell relevant ist.

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Document Management

Führt die Dokumente deines Falls in einer Struktur und hält fest, welche Form die empfangende Stelle verlangt.

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Path Agenda

Bringt die Schritte deines Falls in Reihenfolge, damit abhängige Schritte nicht vor ihren Voraussetzungen beginnen.

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Readiness Status

Zeigt, wie weit dein Fall vorbereitet ist und was bis zur Antragsreife fehlt.

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Visa Finder

Vergleicht Aufenthaltswege mit den Daten in deinem Profil und zeigt, welche davon relevant sein können.

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Fragen zur Anerkennung

Was bedeutet Anerkennung eines Abschlusses in Deutschland?
Anerkennung bedeutet, dass eine zuständige Stelle einen ausländischen Abschluss mit einem deutschen Referenzberuf vergleicht und in einem Bescheid feststellt, ob beide gleichwertig sind. Bewertet wird ein Abschluss, keine Person und die Entscheidung ist von Aufenthalt und Beschäftigung getrennt.
Wer entscheidet über die Anerkennung meines Abschlusses?
Es gibt keine einzelne Stelle. Welche zuständig ist, folgt aus Beruf und Abschlussart: bei vielen Berufsabschlüssen die Kammern, bei reglementierten Berufen die Berufsbehörden der Länder, bei Hochschulabschlüssen die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Welche Stelle im Einzelfall zuständig ist, muss vor einem Antrag geklärt werden.
Was unterscheidet Zeugnisbewertung und berufliche Anerkennung?
Die Zeugnisbewertung ist ein amtliches Dokument der ZAB, das einen ausländischen Hochschulabschluss mit einem Abschluss im deutschen Bildungssystem vergleicht; sie lässt sich gegenüber Behörden, Botschaften und Arbeitgebern verwenden. Die berufliche Anerkennung ist ein Bescheid darüber, ob ein Abschluss den Zugang zu einem bestimmten Beruf eröffnet. Das eine beschreibt einen Abschluss, das andere eröffnet Zugang.
Gilt ein Eintrag in Anabin schon als Anerkennung?
Nein. Anabin ist ein Informationsportal im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK), das Institutionen und Abschlüsse einordnet. Eine Einordnung ist Information, kein Bescheid. Anabin erhebt zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ein Abschluss kann also fehlen.
Was bedeutet der Status H+ bei einer Hochschule?
Ausländische Hochschulabschlüsse können in Deutschland in der Regel nur anerkannt werden, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Institution erworben wurden. Diese Institutionen tragen in der Datenbank Anabin den Status H+. Für Abschlüsse aus manchen Staaten gelten weitere Kriterien.
Können auch Berufsabschlüsse anerkannt werden?
Ja. Das Anerkennungsgesetz des Bundes hat einen allgemeinen Anspruch geschaffen, einen ausländischen Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit einem vergleichbaren deutschen Abschluss prüfen zu lassen, auch in nicht reglementierten Berufen. Voraussetzung ist ein formaler Abschluss; nachgewiesene Berufserfahrung allein begründet den Anspruch nicht.
Kann ich die Anerkennung schon aus dem Ausland beantragen?
Anträge können aus dem Ausland gestellt werden. Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus bestimmen den Anspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung nicht. Welche Unterlagen in welcher Form nötig sind, legt die zuständige Stelle fest.
Was bedeutet teilweise Gleichwertigkeit?
Teilweise Gleichwertigkeit bedeutet, dass die zuständige Stelle wesentliche Unterschiede zwischen dem ausländischen Abschluss und dem deutschen Referenzberuf festgestellt hat. In reglementierten Berufen muss der Bescheid zusätzlich benennen, mit welchen Maßnahmen sich diese Unterschiede ausgleichen lassen.
Was sind Ausgleichsmaßnahmen?
Ausgleichsmaßnahmen sind die Wege, auf denen im Bescheid festgestellte wesentliche Unterschiede geschlossen werden können, etwa Weiterbildung, Zusatzqualifikation oder nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung. Welche Maßnahmen infrage kommen, steht im Bescheid selbst.
Erhalte ich mit der Gleichwertigkeit einen deutschen Abschluss?
Nein. Die Gleichwertigkeitsbescheinigung verleiht für ihren Zweck dieselben Berechtigungen wie ein deutsches Prüfungszeugnis, ein deutscher Berufsabschluss wird damit aber nicht zuerkannt.
Was passiert, wenn mein Abschluss nicht vergleichbar ist?
Ist ein Abschluss nicht im Wesentlichen vergleichbar und werden die Unterschiede nicht durch nachgewiesene Zusatzqualifikationen ausgeglichen, lehnt die zuständige Stelle den Antrag durch Bescheid ab. Der Bescheid benennt die Unterschiede, das ist der Ausgangspunkt für eine Qualifizierungsmaßnahme oder einen anderen Zielberuf.
Brauche ich Anerkennung, wenn mein Arbeitgeber nicht danach fragt?
In reglementierten Berufen ist die Anerkennung eine rechtliche Voraussetzung der Berufsausübung, unabhängig vom Arbeitgeber. In nicht reglementierten Berufen besteht diese Voraussetzung nicht; eine Bewertung kann einen ausländischen Abschluss für Arbeitgeber trotzdem lesbar machen und einzelne Aufenthaltswege verlangen den Nachweis eines vergleichbaren Abschlusses.
Hängt die Anerkennung von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus ab?
Der Anspruch auf Prüfung eines Abschlusses hängt nicht von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus ab. Davon abhängig sind die aufenthaltsrechtlichen Regeln für Einreise und Arbeit; darüber entscheidet eine andere Behörde in einem eigenen Verfahren.
Kann ich mehrere Abschlüsse prüfen lassen?
Eine Prüfung bezieht sich immer auf einen ausländischen Abschluss und einen deutschen Referenzberuf. Sind mehrere Abschlüsse relevant, wird jeder in einem eigenen Verfahren geprüft; der Zielberuf bestimmt, welcher zuerst geprüft wird.

Allgemeine Fragen zum Arbeiten in Deutschland beantwortet Arbeiten in Deutschland. Fragen zum Ablauf des Verfahrens beantwortet Anerkennungsverfahren.

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Geprüft und belegt

Fachlich geprüft von Deniz Köylü, CEO der ReFixCon AG, Produkt- und Entwicklungsleitung proceda ·

Deniz Köylü verantwortet Produkt und Entwicklung von proceda und bildet die Verfahren zu Anerkennung, Aufenthalt und Berufseinstieg internationaler Fachkräfte in Deutschland als einen durchgängigen Prozess ab.

Quellen: Portal „Anerkennung in Deutschland“ · Anerkennungs-Finder · Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) · BQ-Portal · anabin · Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

proceda orientiert, strukturiert und bereitet vor. Die zuständigen Behörden entscheiden verbindlich.